ASPIDA Rechtsanwälte

Ehe- und Familienrecht Graz

Das Ehe- und Familienrecht regelt das Zusammenleben, die Trennung von Paaren und die Rechte der Kinder. In Österreich sind Ehescheidungen, die Regelung des Ehegattenunterhalts, die Aufteilung des ehelichen Vermögens sowie Kindschafts- und Unterhaltsfragen zentrale Themen des Familienrechts. Auch erbrechtliche Fragen spielen dabei oft eine Rolle, etwa bei gemeinsamen Vermögenswerten, Testamenten oder Erbansprüchen nach einer Trennung. Unsere Kanzlei in Graz bietet Ihnen umfassende rechtliche Unterstützung in allen Bereichen des Familienrechts. Wir vertreten Sie mit Sorgfalt und Einfühlungsvermögen in Konfliktsituationen und setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Leistungen im Ehe- und Familienrecht: So stehen wir Ihnen zur Seite

Ehescheidung und Scheidungsfolgen

Eine Ehescheidung bringt viele rechtliche Fragen mit sich, insbesondere in Bezug auf die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens, Unterhaltsansprüche und die Regelung der Obsorge für Kinder. Wir beraten Sie zu den rechtlichen Konsequenzen einer Scheidung und vertreten Ihre Interessen, damit Sie fair behandelt werden. Eine einvernehmliche Scheidung setzt unter anderem voraus, dass die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben ist und Sie eine Vereinbarung über Unterhalt und Vermögensaufteilung sowie bei Kindern über Obsorge und Kontaktrecht schließen. Wir erarbeiten diese Vereinbarung gemeinsam mit Ihnen. Bei einer streitigen Scheidung setzen wir uns vor Gericht für eine faire Lösung ein.

Ehegattenunterhalt während und nach der Ehe

Im Falle einer Trennung oder Scheidung stellt sich häufig die Frage des Ehegattenunterhalts. Wir klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf und vertreten Sie, wenn es um die Höhe und Dauer des Unterhaltsanspruchs geht. Ob es sich um Unterhalt während aufrechter Ehe, etwa nach einer Trennung, oder um nachehelichen Unterhalt nach der Scheidung handelt: Wir setzen Ihre Ansprüche durch oder wehren unberechtigte Forderungen ab.

Aufteilung des ehelichen Vermögens

Die Vermögensaufteilung nach einer Scheidung ist oft ein Streitpunkt. Unsere Kanzlei berät Sie zur rechtlichen Situation in Bezug auf das eheliche Vermögen und setzt sich für eine faire Aufteilung ein. In Österreich gilt als gesetzlicher Güterstand die Gütertrennung. Bei einer Scheidung werden aber das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse nach Billigkeit aufgeteilt. Wir klären Sie über diese Regelungen auf und vertreten Ihre Interessen, um eine für Sie vorteilhafte Lösung zu erzielen.

Vaterschaftsanerkennung und Vaterschaftsfeststellung

Wenn es um die rechtliche Vaterschaft eines Kindes geht, beraten wir Sie bei der Vaterschaftsanerkennung oder der Vaterschaftsfeststellung. Ob Sie als Mutter oder als Vater auftreten, wir helfen, Ihre Rechte im Zusammenhang mit der Vaterschaft zu klären, und vertreten Sie bei der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft, falls notwendig.

Obsorge und Kontaktrecht

Die Regelung der Obsorge und des Kontaktrechts für Kinder ist eine der wichtigsten und emotionalsten Fragen im Familienrecht. Wir setzen uns dafür ein, dass das Wohl des Kindes im Mittelpunkt steht und vertreten Sie bei der Klärung von Fragen der Obsorge sowie bei der Festlegung des Kontaktrechts. Dabei achten wir darauf, dass die Interessen der Eltern und des Kindes gleichermaßen berücksichtigt werden.

Kindesunterhalt

Nach einer Trennung oder Scheidung ist die Frage des Kindesunterhalts von zentraler Bedeutung. Wir beraten Sie zu den gesetzlichen Bestimmungen und berechnen den Kindesunterhalt, damit Ihre Kinder die finanzielle Unterstützung erhalten, die ihnen zusteht. Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung oder Verteidigung von Unterhaltsansprüchen vor Gericht und helfen Ihnen, Ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen oder anzufechten.

Warum Ehe- und Familienrecht für Sie wichtig ist

Familienrechtliche Fragen betreffen oft die persönlichsten und wichtigsten Lebensbereiche. Eine Scheidung, Auseinandersetzungen über den Unterhalt oder die Obsorge für Kinder können weitreichende Folgen für Ihr Leben und das Ihrer Familie haben. Anwaltliche Beratung im Ehe- und Familienrecht kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen, Konflikte zu lösen und eine gerechte Lösung zu finden. Egal, ob Sie Unterstützung bei einer einvernehmlichen Regelung oder bei einem gerichtlichen Verfahren benötigen, wir setzen uns mit Engagement und Empathie für Ihre Interessen ein. Verwandte Themen finden Sie im Erbrecht in Graz und in der Übersicht aller Rechtsgebiete.

Nahaufnahme eines Flyers mit dem Logo der ASPIDA Rechtsanwälte – Informationsmaterial der Anwaltskanzlei Graz mit Fokus auf Ehe- und Familienrecht Graz.
Heller Empfangsbereich mit ASPIDA-Logo, moderner Rezeption und Holzboden – Eingangsbereich der Anwaltskanzlei Graz Aspida Anwälte für Familienrecht Graz der Aspida Anwälte mit freundlicher Atmosphäre.

Erfahrung im Ehe- und Familienrecht in Graz

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Ehe- und Familienrecht bieten wir Ihnen kompetente Beratung und maßgeschneiderte Lösungen. Wir vertreten Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, von der Ehescheidung über die Obsorge bis hin zu Unterhaltsfragen. Unsere Kanzlei setzt sich dafür ein, dass Ihre Anliegen fair und rechtssicher geregelt werden, und wir begleiten Sie durch den gesamten rechtlichen Prozess.

Ihre Berater für Ehe- und Familienrecht in Graz

Benötigen Sie rechtliche Unterstützung im Bereich des Ehe- und Familienrechts in Graz? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir bieten Ihnen eine schnelle und zuverlässige Beratung, um Ihre familienrechtlichen Angelegenheiten zu klären und Ihre Interessen zu vertreten. Vereinbaren Sie noch heute ein Beratungsgespräch.

Rechtsanwalt Ing. Mag. Georg Siarlidis, ASPIDA Rechtsanwälte Graz

Ing. Mag. Georg Siarlidis

Rechtsanwalt, Ehe- und Familienrecht

Rechtsanwalt Mag. Andreas Huber-Erlenwein, ASPIDA Rechtsanwälte Graz

Mag. Andreas Huber-Erlenwein

Rechtsanwalt, Ehe- und Familienrecht

Die Stimmen unserer zufriedenen Mandanten sprechen für sich

Profilbilder von vier Personen neben dem Google-Logo als Symbol für die Google-Bewertungen der Kanzlei ASPIDA

4,6

120+ Bewertungen

So läuft’s: Mandantenablauf in 3 einfachen Schritten

1

Überprüfung der Umstände

Eine gründliche und detaillierte Analyse der Sachlage bildet den Ausgangspunkt für unsere rechtlich fundierte Unterstützung.

2

Juristische Unterstützung

Anschließend zeigen wir Ihnen alle entscheidenden juristischen und strategischen Wege auf, die für Ihren Fall relevant sind.

3

Strategisches Konzept

Wir analysieren Ihre Situation, diskutieren Ihre Wünsche und entwickeln einen Plan, der Ihre Ziele berücksichtigt.

Gründe, warum ein Ehevertrag (Ehepakt) sinnvoll sein kann

  1. Schutz Ihrer Vermögenswerte: Ein Ehevertrag kann Ihr Vermögen für den Fall einer Scheidung absichern.

  2. Klare Regeln für die Zukunft: Er definiert finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen, die Vertrauen schaffen.

  3. Vermeidung von Konflikten: Klare Vereinbarungen können helfen, Streitigkeiten bei Trennung oder Scheidung zu vermeiden.

  4. Individuelle Vereinbarungen: Passen Sie den Vertrag an Ihre persönlichen Bedürfnisse an, z.B. bei Kindern aus vorherigen Beziehungen.

  5. Rechtliche Absicherung: Ein Ehevertrag hält Ihre rechtlichen Interessen fest und schafft Klarheit für die Zukunft.

Beispielbild für Ehe- und Familienrecht Graz. Reihe von Gesetzesbüchern in einem Holzregal, im Fokus stehen mehrere Bände mit der Aufschrift Legislación Española.

Ehe- und Familienrecht in Graz: Wissenswertes für Sie

Ein Ehevertrag schützt Ihre Vermögenswerte und schafft klare Regeln für die finanzielle Verantwortung. Er kann auch helfen, potenzielle Streitigkeiten im Falle einer Trennung zu vermeiden.

Ein Ehevertrag (Ehepakt) bedarf in Österreich in der Regel der Form eines Notariatsakts. Wir beraten Sie vorab zum Inhalt, etwa zu Vorwegvereinbarungen über die Vermögensaufteilung, damit der Vertrag Ihre individuellen Bedürfnisse abdeckt.

Gemeinsame Obsorge bedeutet, dass beide Elternteile gleichberechtigt für die Entscheidungen im Leben ihres Kindes verantwortlich sind. Das betrifft Aspekte wie Wohnort, Schule und medizinische Versorgung. Nach einer Scheidung bleibt die Obsorge beider Eltern grundsätzlich aufrecht, festgelegt wird aber, bei welchem Elternteil das Kind hauptsächlich betreut wird.

Ja, ein Ehevertrag kann jederzeit angepasst werden, solange beide Partner zustimmen. Die Änderung muss in der vorgeschriebenen Form erfolgen, in der Regel als Notariatsakt.