Ich kann diese Anwaltskanzlei nur weiterempfehlen Ich wurde bestens betreut und konnte durch die professionelle Hilfe und Unterstützung dieser Kanzlei mein Anliegen und meine berechtigten Forderungen zur Gänze geltend machen Vielen Dank nochmal !!

Jeder Kauf und Verkauf ist ein Versprechen – und dieses Versprechen folgt klaren Regeln. Ob Sie etwas Wertvolles erwerben oder veräußern: Das österreichische Kaufvertragsrecht, vor allem im ABGB und im Verbrauchergewährleistungsgesetz geregelt, schützt Ihre Interessen. Es regelt präzise, welche Rechte und Pflichten Sie als Käufer oder Verkäufer haben – damit Sie stets auf der sicheren Seite sind.
Ein frühzeitiger Kontakt zu einem Anwalt für Kaufvertragsrecht ist in vielen Situationen ratsam, um rechtliche Risiken zu minimieren und Ihre Interessen optimal zu wahren. Insbesondere vor dem Abschluss wichtiger Kaufverträge, wie dem Kauf einer Immobilie, eines Unternehmens oder anderer hochwertiger Güter. Auch nach dem Kauf, wenn Sie als Käufer Mängel an der Ware feststellen und Ihre Gewährleistungsrechte (Verbesserung, Austausch, Preisminderung, Vertragsauflösung) oder Schadenersatz durchsetzen wollen, oder als Verkäufer mit unberechtigten Mängelansprüchen konfrontiert sind, ist anwaltlicher Rat unerlässlich für die korrekte Vorgehensweise und die Abwehr unberechtigter Forderungen.


In unserer Kanzlei finden Sie über 20 Jahre Erfahrung, sondern auch eine Beratung, die wirklich zuhört. Wir wissen: In Rechtsfragen ist Vertrauen entscheidend. Deshalb bieten wir Ihnen als Rechtsanwälte mit Erfahrung in vielen Rechtsgebieten und Mitglieder der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer nicht nur professionelle Unterstützung, sondern auch einfühlsame und empathische Beratung. Besuchen Sie uns – Parkplätze stehen Ihnen direkt an unserer Kanzlei zur Verfügung.
Wenn Sie rechtliche Unterstützung im Kaufvertragsrecht benötigen, stehen wir Ihnen in Graz zur Seite. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! Wir bieten Ihnen schnelle und zuverlässige Beratung, damit Ihre rechtlichen Anliegen rasch geklärt sind und Sie wieder entspannt durchatmen können.

4,6
Ich kann diese Anwaltskanzlei nur weiterempfehlen Ich wurde bestens betreut und konnte durch die professionelle Hilfe und Unterstützung dieser Kanzlei mein Anliegen und meine berechtigten Forderungen zur Gänze geltend machen Vielen Dank nochmal !!

Weiterhin für mich die 1. Anwaltskanzlei in Graz, kompetent und auch in Akutfällen ist eine zeitnahe Terminvergabe möglich. Dr.Simon Theokas

Seit vielen Jahren bin ich bestens durch Mag. Siarlidis und Team beraten! Ich empfehle ASPIDA wärmstens jedem weiter!!!

Super Kanzlei – vertreten mich und meine Firma seit Anfang an! Alles zeitgerecht und mit hohem Einsatz! Alles Gute weiterhin!

Super kompetente Kanzlei. Bei Rechtsfragen immer gerne wieder. Voll zum weiter empfehlen 👍 …

Bauen mit ASPIDA – das kann man jedem, der beim Hausbau keine bösen Überraschungen erleben möchte, nur empfehlen! Dank kompetenter und engagierter Beratung wurde unsere Villa in Grazer Bestlage ganz ohne Baukostenüberschreitung fertiggestellt!

Beratung und Vertretung, die für mich als Gründerin genau richtig ist. Ich fühle mich gut aufgehoben und fachlich gut versorgt – gesunde Basis für mein Unternehmen. Meine Anliegen werden schnell und umfassend bearbeitet.

Meiner Familie hat Mag. Siarlidis schon sehr oft geholfen. Die Kanzlei kann ich nur jedem wärmstens empfehlen.

Mit Kompetenz, Engagement und Strategie zum Erfolg. Das erzielte Ergebnis in meinem Fall hat meine Erwartungen uebertroffen. Ein grosses Dankeschoen an die Kanzlei ASPIDA, Herrn Mag. Siarlidis und auch seinem Team. Danke auch fuer die sehr bescheidene Honorarrnote

Ich bedanke mich für die kompetente Beratung. Hier ist der Mensch noch Mensch und wird auch so behandelt. Ich bin froh diese Kanzlei und die Personen dahinter kennen gerlernt zu Haben. Einen besonderen Gruß geht an Fau Mag. Hildebrand. IHR SEID ALLE WELTKLASSE. Danke und lg Roman

Wir sind sehr froh diese Kanzlei gewählt zu haben und würden es wieder tun. An das gesamte Team einen großen Lob,danke für eure hervorragende Unterstützung.Alles wird sehr vertraulich und sicher abgewickelt.


Mit fachlicher Kompetenz und großem persönlichem Engagement hat mir Hr. Mag. Siarlidis sehr geholfen! Und auch sein Team war stets sehr bemüht und freundlich. Ich kann die Kanzlei ASPIDA nur empfehlen!

Die Anwälte Herr Mag. Huber-Erlenwein & Herr Mag. Siarlidis leisten hervorragende Arbeit. Sie sind sehr motiviert und gehen mit vollem Engagement und Ehrgeiz an den Fall ran. TOP Rechtsanwaltskanzlei in Graz !!!!

Wir arbeiten seit vielen Jahren mit ASPIDA zusammen und sind gänzlich zufrieden mit der kompetenten Unterstützung und Beratung!

Sehr gute Kanzlei. Alle sehr freundlich. Hilfsbereit in allen Notlagen. Rasche Erledigung des Problems. Danke das sie mir geholfen haben.

Sehr kompetente Beratung. War zum Glück für mich schnell erledigt. Brauchte den Rechtsschutz nicht. Anwalt ist top. Sollte ich einen Anwalt benötigen sofort wieder ASPIDA.

Die Professionalität und Kompetenz von Herrn Siarlidis und seinen Mitarbeitern ist auf höchstem Niveau! Sehr empfehlenswert!
Danke sehr von Victoria:)))

Bei einer wirklich dringenden Angelegenheit wurde ich umgehend und kompetent von Herrn Mag. Siarlidis persönlich beraten und in der Folge mit meinem Anliegen über das gewünschte Ausmaß hinaus erfolgreich betreut. Von mir 5-Sterne und eine absolute Empfehlung!

Obwohl von dieser Kanzlei gegen mich verhandelt wurde, muss ich ehrlicherweise Schreiben, die Arbeit war Top und Erfolgreich. Kann Herrn Mag. HUBER-ERLENWEIN jedem wärmsten empfehlen.

Ich kann die Anwaltskanzlei ASPIDA in Graz wirklich empfehlen. Ich wurde von Herrn Mag. Siarlidis bei meiner Scheidung ausgezeichnet beraten und kompetent vertreten. Vielen Dank!

Wir starten mit einer genauen Analyse Ihrer Unterlagen und Informationen, um Ihre rechtliche Situation vollständig zu erfassen.
Im nächsten Schritt erklären wir Ihnen alle wichtigen rechtlichen und strategischen Punkte – verständlich und auf den Punkt.
Wir richten unser Vorgehen konsequent an Ihren Zielen aus – und begleiten Sie engagiert bis zur Umsetzung.
Das Kaufvertragsrecht regelt den rechtlichen Rahmen für den Tausch von Waren oder Rechten gegen Geld. Es bestimmt, welche Pflichten Käufer und Verkäufer haben – etwa wann die Ware geliefert werden muss, was bei Mängeln gilt oder wie der Kaufpreis zu zahlen ist. Weil Kaufverträge zu den häufigsten Vertragsarten im Alltag und in der Wirtschaft gehören, ist dieses Rechtsgebiet besonders wichtig. Es sorgt dafür, dass Abläufe klar geregelt sind und Ansprüche durchgesetzt werden können – ob beim Autokauf, einer Immobilie oder im geschäftlichen Bereich.


Von einem Anwalt für Kaufvertragsrecht profitieren vor allem Menschen, die größere finanzielle Risiken eingehen oder sich in komplexen Vertragssituationen bewegen. Dazu zählen insbesondere Privatpersonen bei Investitionen wie dem Kauf einer Immobilie oder dem Erwerb hochwertiger Güter. Auch Unternehmen – vom Start-up bis zum Großkonzern – setzen auf anwaltliche Unterstützung: bei der rechtssicheren Gestaltung von Verträgen und AGB, bei der strukturierten Abwicklung von Lieferbeziehungen und bei Reklamationen. So lassen sich Geschäftsinteressen wirksam schützen und kostspielige Streitigkeiten vermeiden.
Grundsätzlich können Kaufverträge formfrei geschlossen werden, also mündlich, schriftlich oder sogar durch schlüssiges Handeln (z.B. der Griff zur Semmel im Supermarkt). Das bedeutet, eine Unterschrift ist nicht immer zwingend erforderlich, um einen bindenden Vertrag zu haben. Beim Kauf von Liegenschaften (Grundstücke, Häuser, Wohnungen) braucht es für die Eintragung ins Grundbuch einen schriftlichen Vertrag mit beglaubigten Unterschriften, deshalb wird er in der Praxis immer schriftlich errichtet. Bei bestimmten Verbrauchergeschäften, etwa im Fernabsatz oder bei Geschäften außerhalb von Geschäftsräumen, gelten besondere Informationspflichten und Rücktrittsrechte. Ein Anwalt klärt Sie darüber auf, ob Ihr spezieller Kaufvertrag einer bestimmten Form bedarf und ob er wirksam zustande gekommen ist.
Die Gewährleistung ist ein zentraler Pfeiler des Kaufvertragsrechts. Sie schützt Sie als Käufer, wenn die gekaufte Sache bei der Übergabe mangelhaft ist, also nicht die vereinbarte oder gewöhnlich vorausgesetzte Beschaffenheit hat. In erster Linie können Sie Verbesserung (Reparatur) oder Austausch verlangen. Ist das nicht möglich oder verweigert der Verkäufer, kommen Preisminderung oder die Auflösung des Vertrags in Betracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei beweglichen Sachen zwei Jahre, bei unbeweglichen drei Jahre ab Übergabe. Trifft den Verkäufer ein Verschulden, kann zusätzlich Schadenersatz zustehen. Ein Anwalt hilft Ihnen, diese Rechte effektiv durchzusetzen.
Der Gefahrübergang markiert den Zeitpunkt, ab dem das Risiko des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Das bedeutet: Geht die Ware nach dem Gefahrübergang unverschuldet unter (z.B. durch höhere Gewalt wie einen Brand oder Diebstahl), trägt der Käufer den Schaden und muss trotzdem den Kaufpreis zahlen. Wird die Ware dagegen beschädigt, bevor die Gefahr übergegangen ist, trägt der Verkäufer den Schaden. Im Regelfall geht die Gefahr mit der Übergabe der Sache an den Käufer über. Bei einem Versendungskauf zwischen Unternehmern kann dies schon die Übergabe an den Beförderer sein. Kaufen Sie als Verbraucher, geht die Gefahr grundsätzlich erst über, wenn die Ware an Sie abgeliefert wird. Die genaue Bestimmung des Gefahrübergangs ist entscheidend für die Haftungsfrage.
Ein Anwalt spielt eine entscheidende Rolle bei der außergerichtlichen Streitbeilegung, da er oft versucht, eine teure und langwierige Gerichtsverhandlung zu vermeiden. Er kommuniziert mit der Gegenseite, verhandelt im Rahmen Ihrer Interessen und sucht nach Kompromissen, um eine schnelle und kostengünstige Einigung zu erzielen. Sollte eine außergerichtliche Lösung jedoch nicht möglich sein oder der Gegner sich unkooperativ zeigen, vertritt der Anwalt Sie selbstverständlich auch gerichtlich. Er bereitet die Klage vor, sammelt Beweismittel, vertritt Sie in Verhandlungen vor Gericht und setzt Ihre Ansprüche mit allen rechtlichen Mitteln durch, oder verteidigt Sie gegen unberechtigte Klagen.