Ich kann diese Anwaltskanzlei nur weiterempfehlen Ich wurde bestens betreut und konnte durch die professionelle Hilfe und Unterstützung dieser Kanzlei mein Anliegen und meine berechtigten Forderungen zur Gänze geltend machen Vielen Dank nochmal !!

Das österreichische Produkthaftungsgesetz (PHG) regelt die verschuldensunabhängige Haftung von Herstellern und Importeuren, unter Umständen auch von Händlern, für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte entstehen. Wenn Ihnen durch ein fehlerhaftes Produkt ein Schaden zugefügt wurde – sei es an Ihrer Gesundheit oder an Ihrem Eigentum – haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadenersatz. In Österreich schützt das Produkthaftungsgesetz Verbraucher und ermöglicht es, Schadenersatzforderungen durchzusetzen. Wir helfen Ihnen, Ihre Schadenersatzansprüche bei fehlerhaften Produkten durchzusetzen.
Fehlerhafte Produkte können zu schweren Verletzungen oder Schäden führen und stellen eine erhebliche Gefahr für Verbraucher dar. Das Produkthaftungsgesetz schützt Sie als Konsumenten und gibt Ihnen die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Um sicherzustellen, dass Sie für den erlittenen Schaden entschädigt werden, ist es entscheidend, den richtigen Haftpflichtigen in Anspruch zu nehmen und alle erforderlichen Beweise zu sichern. Ein erfahrener Anwalt im Produkthaftungsrecht unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Verwandte Themen finden Sie im Schadenersatzrecht in Graz, im Kaufvertragsrecht und in der Übersicht aller Rechtsgebiete.


Mit umfangreicher Erfahrung im österreichischen Produkthaftungsrecht bieten wir Ihnen kompetente Beratung und Unterstützung, um Ihre Ansprüche im Zusammenhang mit fehlerhaften Produkten durchzusetzen. Wir prüfen den Produktfehler, ermitteln die Verantwortlichen und setzen uns dafür ein, dass Sie für den entstandenen Schaden entschädigt werden.
Bei ASPIDA bieten wir Ihnen gezielte Unterstützung zum rechtlichen Schutz Ihrer Produkte. Wir analysieren Risiken, sichern Ihre Produkte rechtlich ab und vertreten Ihre Interessen aktiv. So stellen wir sicher, dass Ihre Produkte den gesetzlichen Anforderungen genügen und Haftungsrisiken minimiert werden. So unterstützen wir Sie dabei, Haftungsrisiken nachhaltig zu verringern.

4,6
Ich kann diese Anwaltskanzlei nur weiterempfehlen Ich wurde bestens betreut und konnte durch die professionelle Hilfe und Unterstützung dieser Kanzlei mein Anliegen und meine berechtigten Forderungen zur Gänze geltend machen Vielen Dank nochmal !!

Weiterhin für mich die 1. Anwaltskanzlei in Graz, kompetent und auch in Akutfällen ist eine zeitnahe Terminvergabe möglich. Dr.Simon Theokas

Seit vielen Jahren bin ich bestens durch Mag. Siarlidis und Team beraten! Ich empfehle ASPIDA wärmstens jedem weiter!!!

Super Kanzlei – vertreten mich und meine Firma seit Anfang an! Alles zeitgerecht und mit hohem Einsatz! Alles Gute weiterhin!

Super kompetente Kanzlei. Bei Rechtsfragen immer gerne wieder. Voll zum weiter empfehlen 👍 …

Bauen mit ASPIDA – das kann man jedem, der beim Hausbau keine bösen Überraschungen erleben möchte, nur empfehlen! Dank kompetenter und engagierter Beratung wurde unsere Villa in Grazer Bestlage ganz ohne Baukostenüberschreitung fertiggestellt!

Beratung und Vertretung, die für mich als Gründerin genau richtig ist. Ich fühle mich gut aufgehoben und fachlich gut versorgt – gesunde Basis für mein Unternehmen. Meine Anliegen werden schnell und umfassend bearbeitet.

Meiner Familie hat Mag. Siarlidis schon sehr oft geholfen. Die Kanzlei kann ich nur jedem wärmstens empfehlen.

Mit Kompetenz, Engagement und Strategie zum Erfolg. Das erzielte Ergebnis in meinem Fall hat meine Erwartungen uebertroffen. Ein grosses Dankeschoen an die Kanzlei ASPIDA, Herrn Mag. Siarlidis und auch seinem Team. Danke auch fuer die sehr bescheidene Honorarrnote

Ich bedanke mich für die kompetente Beratung. Hier ist der Mensch noch Mensch und wird auch so behandelt. Ich bin froh diese Kanzlei und die Personen dahinter kennen gerlernt zu Haben. Einen besonderen Gruß geht an Fau Mag. Hildebrand. IHR SEID ALLE WELTKLASSE. Danke und lg Roman

Wir sind sehr froh diese Kanzlei gewählt zu haben und würden es wieder tun. An das gesamte Team einen großen Lob,danke für eure hervorragende Unterstützung.Alles wird sehr vertraulich und sicher abgewickelt.


Mit fachlicher Kompetenz und großem persönlichem Engagement hat mir Hr. Mag. Siarlidis sehr geholfen! Und auch sein Team war stets sehr bemüht und freundlich. Ich kann die Kanzlei ASPIDA nur empfehlen!

Die Anwälte Herr Mag. Huber-Erlenwein & Herr Mag. Siarlidis leisten hervorragende Arbeit. Sie sind sehr motiviert und gehen mit vollem Engagement und Ehrgeiz an den Fall ran. TOP Rechtsanwaltskanzlei in Graz !!!!

Wir arbeiten seit vielen Jahren mit ASPIDA zusammen und sind gänzlich zufrieden mit der kompetenten Unterstützung und Beratung!

Sehr gute Kanzlei. Alle sehr freundlich. Hilfsbereit in allen Notlagen. Rasche Erledigung des Problems. Danke das sie mir geholfen haben.

Sehr kompetente Beratung. War zum Glück für mich schnell erledigt. Brauchte den Rechtsschutz nicht. Anwalt ist top. Sollte ich einen Anwalt benötigen sofort wieder ASPIDA.

Die Professionalität und Kompetenz von Herrn Siarlidis und seinen Mitarbeitern ist auf höchstem Niveau! Sehr empfehlenswert!
Danke sehr von Victoria:)))

Bei einer wirklich dringenden Angelegenheit wurde ich umgehend und kompetent von Herrn Mag. Siarlidis persönlich beraten und in der Folge mit meinem Anliegen über das gewünschte Ausmaß hinaus erfolgreich betreut. Von mir 5-Sterne und eine absolute Empfehlung!

Obwohl von dieser Kanzlei gegen mich verhandelt wurde, muss ich ehrlicherweise Schreiben, die Arbeit war Top und Erfolgreich. Kann Herrn Mag. HUBER-ERLENWEIN jedem wärmsten empfehlen.

Ich kann die Anwaltskanzlei ASPIDA in Graz wirklich empfehlen. Ich wurde von Herrn Mag. Siarlidis bei meiner Scheidung ausgezeichnet beraten und kompetent vertreten. Vielen Dank!

Wir verschaffen uns einen Überblick über die wichtigen Informationen, damit Ihre rechtliche Lage klar ist.
Anschließend erklären wir die wichtigen rechtlichen Fragen einfach, sodass Sie alles gut verstehen.
Wir entwickeln eine effektive Strategie und sorgen dafür, dass Ihre Interessen auf allen Ebenen vertreten werden.


Wenn Sie in Graz durch ein defektes Produkt einen Schaden erlitten haben, könnten Sie Anspruch auf Schadenersatz haben. Ersetzt werden Personenschäden, etwa Behandlungskosten, Verdienstentgang und Schmerzengeld, sowie Schäden an anderen Sachen als dem fehlerhaften Produkt selbst, bei Sachschäden abzüglich eines Selbstbehalts. Schäden am Produkt selbst sind über die Gewährleistung geltend zu machen. Es ist wichtig, alle Details des Vorfalls festzuhalten, um Ihre Ansprüche zu untermauern. Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung bei der rechtlichen Prüfung Ihres Falles und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber dem Haftpflichtigen geltend zu machen. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.
Produkthaftung bedeutet, dass Hersteller und Importeure unabhängig von einem Verschulden für Schäden verantwortlich sind, die durch fehlerhafte Produkte entstehen. Wenn Sie ein Produkt kaufen und es Mängel aufweist, die zu Verletzungen oder Beschädigungen führen, können Sie Schadenersatz fordern. Das heißt, wenn Ihnen durch ein defektes Produkt ein Schaden entsteht, können Sie rechtliche Ansprüche geltend machen.
Nach dem Produkthaftungsgesetz werden Personenschäden ersetzt, etwa Arztkosten, Verdienstentgang oder Schmerzengeld, sowie Sachschäden an anderen Sachen als dem fehlerhaften Produkt, abzüglich eines Selbstbehalts. Der Schaden am Produkt selbst fällt nicht darunter, dafür gilt die Gewährleistung.
In Österreich haben Sie in der Regel drei Jahre ab dem Zeitpunkt, in dem Sie Schaden, Fehler und Haftpflichtigen kennen. Unabhängig davon erlöschen die Ansprüche zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen des Produkts. Es ist jedoch besser, so schnell wie möglich zu handeln, damit Sie alle Beweise rechtzeitig sichern können.
Produkthaftung betrifft Schäden, die durch fehlerhafte Produkte entstehen, während sich die Gewährleistung auf Mängel bezieht, die bereits bei der Übergabe des Produkts vorhanden waren. Mit der Gewährleistung können Sie gegenüber Ihrem Verkäufer innerhalb einer bestimmten Frist Verbesserung oder Austausch verlangen.