Ich kann diese Anwaltskanzlei nur weiterempfehlen Ich wurde bestens betreut und konnte durch die professionelle Hilfe und Unterstützung dieser Kanzlei mein Anliegen und meine berechtigten Forderungen zur Gänze geltend machen Vielen Dank nochmal !!

Das österreichische Verwaltungsrecht umfasst die rechtlichen Beziehungen zwischen Bürgern und Behörden, in Graz etwa dem Magistrat oder der Steiermärkischen Landesregierung. Es regelt, wie die Verwaltung handelt, welche Rechte und Pflichten Sie als Bürger oder Unternehmen haben und wie Sie sich gegen Entscheidungen von Behörden wehren können. Das Verfahren richtet sich meist nach dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG). Da die Verwaltung mit komplexen Gesetzen und Vorschriften arbeitet, kann es herausfordernd sein, sich in diesem Bereich zurechtzufinden. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte gegenüber der Verwaltung zu sichern.
Das Verwaltungsrecht hat weitreichende Auswirkungen auf den Alltag und die Geschäfte von Bürgern und Unternehmen. Eine fehlerhafte Entscheidung einer Behörde kann nicht nur finanzielle Konsequenzen haben, sondern auch den Fortbestand von Unternehmen gefährden oder individuelle Rechte einschränken. Es ist daher von großer Bedeutung, dass Sie sich mit den relevanten gesetzlichen Vorschriften auskennen und wissen, wie Sie im Falle von Problemen oder Streitigkeiten mit der Verwaltung reagieren müssen.


Mit unserer langjährigen Erfahrung im Verwaltungsrecht bieten wir Ihnen maßgeschneiderte rechtliche Beratung und Unterstützung. Wir setzen uns für Ihre Rechte ein und stehen Ihnen in allen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten kompetent zur Seite. Unsere praxisorientierte Beratung hilft Ihnen, bürokratische Hürden zu überwinden und sich gegen ungerechtfertigte behördliche Entscheidungen zu wehren. Verwandte Themen finden Sie im Verwaltungsstrafrecht in Graz, im Baurecht und im Verkehrsrecht. Eine Übersicht bietet die Seite Rechtsgebiete unserer Kanzlei in Graz.
Falls Sie mit einer Entscheidung der öffentlichen Verwaltung nicht einverstanden sind oder Fragen zu einem Verwaltungsverfahren haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir bieten Ihnen präzise und verständliche Beratung, damit Ihr Anliegen zügig geklärt werden kann. Vereinbaren Sie noch heute ein Beratungsgespräch.

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Ich kann diese Anwaltskanzlei nur weiterempfehlen Ich wurde bestens betreut und konnte durch die professionelle Hilfe und Unterstützung dieser Kanzlei mein Anliegen und meine berechtigten Forderungen zur Gänze geltend machen Vielen Dank nochmal !!

Weiterhin für mich die 1. Anwaltskanzlei in Graz, kompetent und auch in Akutfällen ist eine zeitnahe Terminvergabe möglich. Dr.Simon Theokas

Seit vielen Jahren bin ich bestens durch Mag. Siarlidis und Team beraten! Ich empfehle ASPIDA wärmstens jedem weiter!!!

Super Kanzlei – vertreten mich und meine Firma seit Anfang an! Alles zeitgerecht und mit hohem Einsatz! Alles Gute weiterhin!

Super kompetente Kanzlei. Bei Rechtsfragen immer gerne wieder. Voll zum weiter empfehlen 👍 …

Bauen mit ASPIDA – das kann man jedem, der beim Hausbau keine bösen Überraschungen erleben möchte, nur empfehlen! Dank kompetenter und engagierter Beratung wurde unsere Villa in Grazer Bestlage ganz ohne Baukostenüberschreitung fertiggestellt!

Beratung und Vertretung, die für mich als Gründerin genau richtig ist. Ich fühle mich gut aufgehoben und fachlich gut versorgt – gesunde Basis für mein Unternehmen. Meine Anliegen werden schnell und umfassend bearbeitet.

Meiner Familie hat Mag. Siarlidis schon sehr oft geholfen. Die Kanzlei kann ich nur jedem wärmstens empfehlen.

Mit Kompetenz, Engagement und Strategie zum Erfolg. Das erzielte Ergebnis in meinem Fall hat meine Erwartungen uebertroffen. Ein grosses Dankeschoen an die Kanzlei ASPIDA, Herrn Mag. Siarlidis und auch seinem Team. Danke auch fuer die sehr bescheidene Honorarrnote

Ich bedanke mich für die kompetente Beratung. Hier ist der Mensch noch Mensch und wird auch so behandelt. Ich bin froh diese Kanzlei und die Personen dahinter kennen gerlernt zu Haben. Einen besonderen Gruß geht an Fau Mag. Hildebrand. IHR SEID ALLE WELTKLASSE. Danke und lg Roman

Wir sind sehr froh diese Kanzlei gewählt zu haben und würden es wieder tun. An das gesamte Team einen großen Lob,danke für eure hervorragende Unterstützung.Alles wird sehr vertraulich und sicher abgewickelt.


Mit fachlicher Kompetenz und großem persönlichem Engagement hat mir Hr. Mag. Siarlidis sehr geholfen! Und auch sein Team war stets sehr bemüht und freundlich. Ich kann die Kanzlei ASPIDA nur empfehlen!

Die Anwälte Herr Mag. Huber-Erlenwein & Herr Mag. Siarlidis leisten hervorragende Arbeit. Sie sind sehr motiviert und gehen mit vollem Engagement und Ehrgeiz an den Fall ran. TOP Rechtsanwaltskanzlei in Graz !!!!

Wir arbeiten seit vielen Jahren mit ASPIDA zusammen und sind gänzlich zufrieden mit der kompetenten Unterstützung und Beratung!

Sehr gute Kanzlei. Alle sehr freundlich. Hilfsbereit in allen Notlagen. Rasche Erledigung des Problems. Danke das sie mir geholfen haben.

Sehr kompetente Beratung. War zum Glück für mich schnell erledigt. Brauchte den Rechtsschutz nicht. Anwalt ist top. Sollte ich einen Anwalt benötigen sofort wieder ASPIDA.

Die Professionalität und Kompetenz von Herrn Siarlidis und seinen Mitarbeitern ist auf höchstem Niveau! Sehr empfehlenswert!
Danke sehr von Victoria:)))

Bei einer wirklich dringenden Angelegenheit wurde ich umgehend und kompetent von Herrn Mag. Siarlidis persönlich beraten und in der Folge mit meinem Anliegen über das gewünschte Ausmaß hinaus erfolgreich betreut. Von mir 5-Sterne und eine absolute Empfehlung!

Obwohl von dieser Kanzlei gegen mich verhandelt wurde, muss ich ehrlicherweise Schreiben, die Arbeit war Top und Erfolgreich. Kann Herrn Mag. HUBER-ERLENWEIN jedem wärmsten empfehlen.

Ich kann die Anwaltskanzlei ASPIDA in Graz wirklich empfehlen. Ich wurde von Herrn Mag. Siarlidis bei meiner Scheidung ausgezeichnet beraten und kompetent vertreten. Vielen Dank!

Wir klären Ihre Anliegen im ersten Gespräch und geben Ihnen einen Überblick über Ihre Rechte und Möglichkeiten.
Wir unterstützen Sie beim Zusammenstellen aller erforderlichen Unterlagen, um Ihr Anliegen wirkungsvoll zu vertreten.
Unsere erfahrenen Anwälte setzen sich engagiert für Ihre Interessen ein und vertreten Sie kompetent in Verwaltungsverfahren.
Verwaltungsbeschwerden sind ein wichtiges Instrument, um gegen Entscheidungen der Verwaltungsbehörden vorzugehen. Wenn Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie in der Regel innerhalb von vier Wochen ab Zustellung Beschwerde an das Verwaltungsgericht erheben. Die Beschwerde ist bei der Behörde einzubringen, die den Bescheid erlassen hat. Darin sollten Sie die Gründe darlegen, weshalb Sie die Entscheidung für rechtswidrig halten. Eine sorgfältig begründete Beschwerde ist dabei wichtig. Es ist ratsam, sich von einem Rechtsanwalt unterstützen zu lassen, damit alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden.


Transparenz ist ein zentrales Prinzip im Verwaltungsrecht. Parteien eines Verwaltungsverfahrens haben das Recht, Einsicht in die Akten ihrer Sache zu nehmen (§ 17 AVG). Das hilft, Entscheidungen der Behörden nachzuvollziehen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Die Akteneinsicht kann bei der Behörde beantragt werden, etwa schriftlich mit Ihren Kontaktdaten und der Bezeichnung des Verfahrens. Beachten Sie, dass einzelne Aktenteile von der Einsicht ausgenommen sein können, etwa wenn berechtigte Interessen Dritter entgegenstehen. Nutzen Sie Ihr Recht auf Akteneinsicht, um die gewünschten Informationen zu erhalten.
Es gibt verschiedene Arten von Verwaltungsverfahren, darunter Bewilligungsverfahren, Verwaltungsstrafverfahren und Beschwerdeverfahren vor den Verwaltungsgerichten. Die meisten Verfahren richten sich nach dem AVG, Verwaltungsstrafverfahren zusätzlich nach dem Verwaltungsstrafgesetz (VStG).
Akteneinsicht ist das Recht, die Unterlagen einer Behörde einzusehen. Dadurch können Sie nachvollziehen, wie Verwaltungsentscheidungen zustande kommen, und bei Bedarf ein Rechtsmittel erheben.
Gegen einen Bescheid kann in der Regel Beschwerde an das Verwaltungsgericht erhoben werden, in Landes- und vielen Bundesangelegenheiten an das Landesverwaltungsgericht Steiermark. Die Frist beträgt grundsätzlich vier Wochen ab Zustellung. Entscheidet eine Behörde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, meist sechs Monate, kommt eine Säumnisbeschwerde in Betracht.
Ein Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen, Sie in Verfahren vertreten, Fristen überwachen und darauf achten, dass alle erforderlichen Unterlagen korrekt eingereicht werden.