Ich kann diese Anwaltskanzlei nur weiterempfehlen Ich wurde bestens betreut und konnte durch die professionelle Hilfe und Unterstützung dieser Kanzlei mein Anliegen und meine berechtigten Forderungen zur Gänze geltend machen Vielen Dank nochmal !!

Das österreichische Verwaltungsstrafrecht regelt die Ahndung von Verstößen gegen administrative Vorschriften und Normen. Anders als im Strafrecht handelt es sich bei Verwaltungsstrafen nicht um Straftaten im klassischen Sinne, sondern um Verwaltungsübertretungen, die mit Geldstrafen, Ersatzfreiheitsstrafen oder anderen verwaltungsrechtlichen Sanktionen belegt werden. Grundlage ist vor allem das Verwaltungsstrafgesetz (VStG). Verwaltungsstrafen können erhebliche Konsequenzen für Sie persönlich oder Ihr Unternehmen darstellen. Wir vertreten Sie in Graz und der Steiermark gegen unberechtigte Verwaltungsstrafen.
Verwaltungsstrafen können weitreichende Auswirkungen haben. Neben finanziellen Belastungen durch Geldstrafen drohen manchmal auch Nebenfolgen, etwa die Entziehung einer Gewerbeberechtigung oder der Lenkberechtigung, Geschäftsbeschränkungen oder Reputationsschäden. Es ist entscheidend, dass Sie sich in solchen Fällen rechtzeitig rechtlich beraten lassen, um Ihre Interessen zu wahren und unnötige Belastungen zu vermeiden. Verwaltungsstrafen im Straßenverkehr behandeln wir auch im Verkehrsrecht in Graz, gerichtliche Strafverfahren im Strafrecht. Alle Bereiche finden Sie unter Rechtsgebiete.


Mit unserer fundierten Expertise im Verwaltungsstrafrecht bieten wir Ihnen kompetente Unterstützung in allen Phasen des Verfahrens. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte geschützt werden und Sie zu einer fairen Entscheidung kommen. Sie können auf unsere langjährige Erfahrung vertrauen, um Ihre rechtlichen Interessen sorgfältig zu vertreten.
Wenn Sie mit einer Verwaltungsstrafe konfrontiert sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir bieten Ihnen eine eingehende Beratung und maßgeschneiderte Lösungen, um Ihre rechtlichen Probleme zu lösen und Ihre Strafe gegebenenfalls zu reduzieren oder abzuwehren. Vereinbaren Sie noch heute ein Beratungsgespräch.

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Weiterhin für mich die 1. Anwaltskanzlei in Graz, kompetent und auch in Akutfällen ist eine zeitnahe Terminvergabe möglich. Dr.Simon Theokas

Seit vielen Jahren bin ich bestens durch Mag. Siarlidis und Team beraten! Ich empfehle ASPIDA wärmstens jedem weiter!!!

Super Kanzlei – vertreten mich und meine Firma seit Anfang an! Alles zeitgerecht und mit hohem Einsatz! Alles Gute weiterhin!

Super kompetente Kanzlei. Bei Rechtsfragen immer gerne wieder. Voll zum weiter empfehlen 👍 …

Bauen mit ASPIDA – das kann man jedem, der beim Hausbau keine bösen Überraschungen erleben möchte, nur empfehlen! Dank kompetenter und engagierter Beratung wurde unsere Villa in Grazer Bestlage ganz ohne Baukostenüberschreitung fertiggestellt!

Beratung und Vertretung, die für mich als Gründerin genau richtig ist. Ich fühle mich gut aufgehoben und fachlich gut versorgt – gesunde Basis für mein Unternehmen. Meine Anliegen werden schnell und umfassend bearbeitet.

Meiner Familie hat Mag. Siarlidis schon sehr oft geholfen. Die Kanzlei kann ich nur jedem wärmstens empfehlen.

Mit Kompetenz, Engagement und Strategie zum Erfolg. Das erzielte Ergebnis in meinem Fall hat meine Erwartungen uebertroffen. Ein grosses Dankeschoen an die Kanzlei ASPIDA, Herrn Mag. Siarlidis und auch seinem Team. Danke auch fuer die sehr bescheidene Honorarrnote

Ich bedanke mich für die kompetente Beratung. Hier ist der Mensch noch Mensch und wird auch so behandelt. Ich bin froh diese Kanzlei und die Personen dahinter kennen gerlernt zu Haben. Einen besonderen Gruß geht an Fau Mag. Hildebrand. IHR SEID ALLE WELTKLASSE. Danke und lg Roman

Wir sind sehr froh diese Kanzlei gewählt zu haben und würden es wieder tun. An das gesamte Team einen großen Lob,danke für eure hervorragende Unterstützung.Alles wird sehr vertraulich und sicher abgewickelt.


Mit fachlicher Kompetenz und großem persönlichem Engagement hat mir Hr. Mag. Siarlidis sehr geholfen! Und auch sein Team war stets sehr bemüht und freundlich. Ich kann die Kanzlei ASPIDA nur empfehlen!

Die Anwälte Herr Mag. Huber-Erlenwein & Herr Mag. Siarlidis leisten hervorragende Arbeit. Sie sind sehr motiviert und gehen mit vollem Engagement und Ehrgeiz an den Fall ran. TOP Rechtsanwaltskanzlei in Graz !!!!

Wir arbeiten seit vielen Jahren mit ASPIDA zusammen und sind gänzlich zufrieden mit der kompetenten Unterstützung und Beratung!

Sehr gute Kanzlei. Alle sehr freundlich. Hilfsbereit in allen Notlagen. Rasche Erledigung des Problems. Danke das sie mir geholfen haben.

Sehr kompetente Beratung. War zum Glück für mich schnell erledigt. Brauchte den Rechtsschutz nicht. Anwalt ist top. Sollte ich einen Anwalt benötigen sofort wieder ASPIDA.

Die Professionalität und Kompetenz von Herrn Siarlidis und seinen Mitarbeitern ist auf höchstem Niveau! Sehr empfehlenswert!
Danke sehr von Victoria:)))

Bei einer wirklich dringenden Angelegenheit wurde ich umgehend und kompetent von Herrn Mag. Siarlidis persönlich beraten und in der Folge mit meinem Anliegen über das gewünschte Ausmaß hinaus erfolgreich betreut. Von mir 5-Sterne und eine absolute Empfehlung!

Obwohl von dieser Kanzlei gegen mich verhandelt wurde, muss ich ehrlicherweise Schreiben, die Arbeit war Top und Erfolgreich. Kann Herrn Mag. HUBER-ERLENWEIN jedem wärmsten empfehlen.

Ich kann die Anwaltskanzlei ASPIDA in Graz wirklich empfehlen. Ich wurde von Herrn Mag. Siarlidis bei meiner Scheidung ausgezeichnet beraten und kompetent vertreten. Vielen Dank!

Wir erklären Ihnen Ihre Rechte und Pflichten in Verwaltungsstrafverfahren, damit Sie wissen, worauf Sie achten sollten.
Wir helfen Ihnen, alle notwendigen Unterlagen zu sammeln und Fristen einzuhalten, um Ihre Ansprüche zu sichern.
In Fällen von Streitigkeiten vertreten wir Ihre Interessen vor den zuständigen Behörden und setzen uns für Ihre Rechte ein.
Im Verwaltungsstrafrecht gibt es viele häufige Verwaltungsübertretungen, die Personen und Unternehmen betreffen können. Dazu zählen Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Fahren ohne gültigen Führerschein, das Missachten von Parkverboten und Verstöße gegen Umweltvorschriften. Diese Verstöße können mit Geldstrafen oder anderen Sanktionen geahndet werden. Es ist wichtig, sich über die geltenden Vorschriften zu informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.


Ein Verwaltungsstrafverfahren kann für Betroffene oft herausfordernd sein. Der Ablauf beginnt in der Regel mit einer Anzeige. Darauf folgt eine Aufforderung zur Rechtfertigung, eine Anonymverfügung oder eine Strafverfügung. Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde, in Graz meist der Magistrat Graz oder die Landespolizeidirektion Steiermark. Sie haben die Möglichkeit, Stellung zu nehmen, gegen eine Strafverfügung Einspruch zu erheben und gegen ein Straferkenntnis Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht einzulegen. Wichtig ist, alle Fristen zu beachten und relevante Unterlagen rechtzeitig einzureichen. Ein Rechtsanwalt in Graz kann Ihnen helfen, den Prozess zu navigieren und Ihre Interessen zu vertreten.
Das Verwaltungsstrafrecht regelt die Ahndung von Verwaltungsübertretungen, also Verstößen gegen Vorschriften der öffentlichen Verwaltung. Es regelt insbesondere das Verfahren zur Verhängung von Geldstrafen und anderen Sanktionen, vor allem im Verwaltungsstrafgesetz (VStG).
Zu den häufigsten Verwaltungsübertretungen zählen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahren ohne gültigen Führerschein, das Missachten von Parkverboten sowie Verstöße gegen Umwelt- und Lärmschutzauflagen.
Verwaltungsübertretungen werden meist durch Polizeikontrollen, Verkehrskameras oder Beschwerden von Dritten ermittelt. In manchen Fällen kann auch eine schriftliche Anzeige erfolgen.
Ja, im Verwaltungsstrafverfahren besteht keine Anwaltspflicht. Gegen eine Strafverfügung können Sie binnen zwei Wochen Einspruch erheben, gegen ein Straferkenntnis binnen vier Wochen Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Steiermark. Eine rechtliche Beratung hilft, die richtigen Argumente vorzubringen und Folgen wie Vormerkungen oder den Führerscheinentzug im Blick zu behalten.