Ich kann diese Anwaltskanzlei nur weiterempfehlen Ich wurde bestens betreut und konnte durch die professionelle Hilfe und Unterstützung dieser Kanzlei mein Anliegen und meine berechtigten Forderungen zur Gänze geltend machen Vielen Dank nochmal !!

Das österreichische Wohnungseigentumsrecht, vor allem das Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG), regelt die Rechte und Pflichten von Eigentümern von Wohnungen und Wohneinheiten innerhalb einer Liegenschaft. In Österreich gibt es zahlreiche gesetzliche Bestimmungen, die das Zusammenleben und die Verwaltung von Wohnungseigentum betreffen. Dabei kann es sowohl um die Rechte innerhalb einer Eigentümergemeinschaft als auch um Fragen des individuellen Eigentums gehen. Wir unterstützen Sie, Ihre Interessen als Wohnungseigentümer zu schützen und Konflikte zu lösen.
Das Wohnungseigentumsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das nicht nur individuelle Eigentümerinteressen, sondern auch die kollektiven Interessen der Eigentümergemeinschaft regelt. Fehler oder Unklarheiten in der Rechtslage können zu langwierigen und teuren Streitigkeiten führen. Eine rechtliche Beratung und Unterstützung hilft Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und Konflikte zu vermeiden. Verwandte Themen finden Sie im Immobilienrecht in Graz und in der Übersicht aller Rechtsgebiete.


Mit unserer umfassenden Erfahrung im Wohnungseigentumsrecht stehen wir Ihnen als kompetenter Partner zur Seite. Wir sorgen dafür, dass Sie rechtlich abgesichert sind und Ihre Interessen sowohl als Teil der Eigentümergemeinschaft als auch als individueller Wohnungseigentümer optimal vertreten werden.
Nutzen Sie unsere rechtliche Expertise im Wohnungseigentumsrecht und vereinbaren Sie noch heute ein persönliches Beratungsgespräch. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte als Wohnungseigentümer durchzusetzen und Lösungen für Ihre individuellen rechtlichen Fragen zu finden.

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Ich kann diese Anwaltskanzlei nur weiterempfehlen Ich wurde bestens betreut und konnte durch die professionelle Hilfe und Unterstützung dieser Kanzlei mein Anliegen und meine berechtigten Forderungen zur Gänze geltend machen Vielen Dank nochmal !!

Weiterhin für mich die 1. Anwaltskanzlei in Graz, kompetent und auch in Akutfällen ist eine zeitnahe Terminvergabe möglich. Dr.Simon Theokas

Seit vielen Jahren bin ich bestens durch Mag. Siarlidis und Team beraten! Ich empfehle ASPIDA wärmstens jedem weiter!!!

Super Kanzlei – vertreten mich und meine Firma seit Anfang an! Alles zeitgerecht und mit hohem Einsatz! Alles Gute weiterhin!

Super kompetente Kanzlei. Bei Rechtsfragen immer gerne wieder. Voll zum weiter empfehlen 👍 …

Bauen mit ASPIDA – das kann man jedem, der beim Hausbau keine bösen Überraschungen erleben möchte, nur empfehlen! Dank kompetenter und engagierter Beratung wurde unsere Villa in Grazer Bestlage ganz ohne Baukostenüberschreitung fertiggestellt!

Beratung und Vertretung, die für mich als Gründerin genau richtig ist. Ich fühle mich gut aufgehoben und fachlich gut versorgt – gesunde Basis für mein Unternehmen. Meine Anliegen werden schnell und umfassend bearbeitet.

Meiner Familie hat Mag. Siarlidis schon sehr oft geholfen. Die Kanzlei kann ich nur jedem wärmstens empfehlen.

Mit Kompetenz, Engagement und Strategie zum Erfolg. Das erzielte Ergebnis in meinem Fall hat meine Erwartungen uebertroffen. Ein grosses Dankeschoen an die Kanzlei ASPIDA, Herrn Mag. Siarlidis und auch seinem Team. Danke auch fuer die sehr bescheidene Honorarrnote

Ich bedanke mich für die kompetente Beratung. Hier ist der Mensch noch Mensch und wird auch so behandelt. Ich bin froh diese Kanzlei und die Personen dahinter kennen gerlernt zu Haben. Einen besonderen Gruß geht an Fau Mag. Hildebrand. IHR SEID ALLE WELTKLASSE. Danke und lg Roman

Wir sind sehr froh diese Kanzlei gewählt zu haben und würden es wieder tun. An das gesamte Team einen großen Lob,danke für eure hervorragende Unterstützung.Alles wird sehr vertraulich und sicher abgewickelt.


Mit fachlicher Kompetenz und großem persönlichem Engagement hat mir Hr. Mag. Siarlidis sehr geholfen! Und auch sein Team war stets sehr bemüht und freundlich. Ich kann die Kanzlei ASPIDA nur empfehlen!

Die Anwälte Herr Mag. Huber-Erlenwein & Herr Mag. Siarlidis leisten hervorragende Arbeit. Sie sind sehr motiviert und gehen mit vollem Engagement und Ehrgeiz an den Fall ran. TOP Rechtsanwaltskanzlei in Graz !!!!

Wir arbeiten seit vielen Jahren mit ASPIDA zusammen und sind gänzlich zufrieden mit der kompetenten Unterstützung und Beratung!

Sehr gute Kanzlei. Alle sehr freundlich. Hilfsbereit in allen Notlagen. Rasche Erledigung des Problems. Danke das sie mir geholfen haben.

Sehr kompetente Beratung. War zum Glück für mich schnell erledigt. Brauchte den Rechtsschutz nicht. Anwalt ist top. Sollte ich einen Anwalt benötigen sofort wieder ASPIDA.

Die Professionalität und Kompetenz von Herrn Siarlidis und seinen Mitarbeitern ist auf höchstem Niveau! Sehr empfehlenswert!
Danke sehr von Victoria:)))

Bei einer wirklich dringenden Angelegenheit wurde ich umgehend und kompetent von Herrn Mag. Siarlidis persönlich beraten und in der Folge mit meinem Anliegen über das gewünschte Ausmaß hinaus erfolgreich betreut. Von mir 5-Sterne und eine absolute Empfehlung!

Obwohl von dieser Kanzlei gegen mich verhandelt wurde, muss ich ehrlicherweise Schreiben, die Arbeit war Top und Erfolgreich. Kann Herrn Mag. HUBER-ERLENWEIN jedem wärmsten empfehlen.

Ich kann die Anwaltskanzlei ASPIDA in Graz wirklich empfehlen. Ich wurde von Herrn Mag. Siarlidis bei meiner Scheidung ausgezeichnet beraten und kompetent vertreten. Vielen Dank!

Für eine fundierte Betreuung untersuchen wir eingehend die bestehenden Regelungen und relevanten Fakten Ihres Wohnungseigentums.
Danach stehen wir Ihnen mit detaillierten Informationen zu allen strategischen und rechtlichen Fragestellungen zur Seite, die Ihren Fall betreffen.
In enger Zusammenarbeit erarbeiten wir einen detaillierten Plan, der Ihre spezifischen Anliegen und Ziele im Wohnungseigentumsrecht berücksichtigt.


Wohnungseigentümer haben das Recht, ihre Wohnung zu nutzen, bauliche Veränderungen vorzunehmen (unter bestimmten Voraussetzungen) und an Eigentümerversammlungen teilzunehmen.
Zu den Pflichten gehören die anteilige Tragung der Aufwendungen für die Liegenschaft, insbesondere der Beiträge zur Rücklage und der Betriebskosten, die Beachtung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft und die Erhaltung der eigenen Wohnung.
Für eine gewöhnliche Vermietung Ihrer Wohnung benötigen Sie in der Regel keine Zustimmung der anderen Eigentümer. Anders kann es sein, wenn sich die Nutzung ändert, etwa bei einer touristischen Kurzzeitvermietung. Prüfen Sie außerdem den Mietvertrag und die Hausordnung.
Der Verkauf erfolgt durch einen schriftlichen Kaufvertrag mit beglaubigten Unterschriften, der meist von einem Rechtsanwalt oder Notar errichtet wird. Erst mit der Eintragung ins Grundbuch wird der Käufer Eigentümer. Den Kaufpreis wickeln wir als eingetragene Treuhänder auf Wunsch treuhändig ab.